Hygienekonzept

Hygienekonzept zum Infektionsschutz auf Grundlage der Sächsischen Corona-Schutzverordung vom 10. Juni 2021

0. Einleitung
Dieses Konzept zum Infektionsschutz und zur Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln bezieht sich auf die Veranstaltung „Paranoyafestival 2021“, welches vom 27.08.2021 bis 29.08.2021 am Noteingang/weißes Haus Radebeul (Kötzschenbrodaer Str. 60, 01445 Radebeul) stattfindet.

Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln während der gesamten o.g. Veranstaltung einzuhalten.

1. Verantwortliche und Ansprechpartner*innen vor Ort
Während des gesamten Festivals sind ………………… und ……………….. für die Umsetzung des Infektions-und Hygieneschutzes verantwortlich. Diese sind unter der Telefonnummer ………………………….. erreichbar.

2. Beginn und Ende der Veranstaltung
26.08.2021 (ausschließlich Aufbau)
27.08.2021 von 18 – 1 Uhr
28.08.2021 von 16 – 1 Uhr
29./30.08.2021 (ausschließlich Abbau)

3. Geltungs- und Wirkungsbereich
Die gesamte Veranstaltung ist im Außen- und Innenbereich geplant.

4. Infektionsschutzgrundsätze
4.1 Besucher*innenobergrenze und Zutrittvoraussetzungen
a. Eine Zutrittsbegrenzung wird gewährleistet, indem es im Vorfeld ausschließlich personenbezogene Tickets zu erwerben gibt (Kontaktlisten werden somit automatisch erstellt). Mit Gästen und Mitarbeiter*innen zusammen befinden sich max. 300 Menschen auf dem Gelände. Die Kontrolle der Personenzahl wird mittels verschieden farbiger Armbänder (Freitag, Samstag, Crew) sicher gestellt.
b. Der Zutritt ist nur gestattet, wenn ein Nachweis über vollständigem Impfschutz, Genesungszeit oder ein negatives Testergebnis vorgezeigt werden kann. Zusätzlich wird es am Eingang zum Gelände ein „Testzentrum“ geben, um tagesaktuelle Testergebnisse gewährleisten zu können.

4.2 Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstandes von 1,10m (Bühnenbereich) und 1,50m (allgemein)
a. Es werden auf dem gesamten Gelände Hinweisschilder mit allen allgemeinen Hygienehinweisen platziert.
b. Für die Sicherheit zuständigen Personen, sowie alle anderen Mitarbeiter*innen sind verpflichtet die Besucher*innen bei Nichteinhaltung auf die Regeln hinzuweisen. Bei permanenter Nichteinhaltung der Regeln können diese des Veranstaltungsortes verwiesen werden.
c. Vor Verkaufsständen, der Essensausgabe, vor Theken sowie potentiellen Engstellen wie Eingängen/Ausgängen und Durchgängen werden Bodenmarkierungen angebracht, um Staus und Menschenansammlungen zu vermeiden.
d. Vor der Bühne wird ein freier Bereich von 1,5m eingerichtet, dieser wird mit Absperrbändern gekennzeichnet und ist von keinem zu betreten.
e. Sitzmöglichkeiten (Bierzeltgarnituren) und die Schlafmöglichkeiten der Gäste (Zelte) werden mit einem Abstand von mind. 1,5m aufgestellt.
f. Hinweisschilder (nur eine Person auf den Toiletten) werden an den Toilettentüren angebracht.
g. Im Gebäude besteht die Pflicht einen Mund- Nasen- Schutz zu tragen, da der Mindestabstand nicht gewährleistet ist. Die Hinweisschilder dazu werden an den Eingängen angebracht.

4.3 Steuerung des Besucher*innenverkehrs
a. Die Besucher*innenströme werden durch ein Einbahnstraßensystem durch das Gelände und Gebäude gelenkt, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Dies wird durch Markierungen auf dem Boden und an den Türen deutlich erkennbar gemacht.
b. Die Essens- und Getränkeausgabe erfolgt ebenfalls mittels eines Einbahnstraßensystem.

4.4 Essensausgabe
a. Die Ausgabe erfolgt über Einweggeschirr. Für die Entsorgung stehen Abfallbehälter bereit.
b. Das Personal wird über die Hygienevorschriften in der Gastronomie belehrt. (Belehrung nach §§ 42/43 IfSG)
4.5 Getränkeausschank
a. Das Personal wird über die Hygienevorschriften in der Gastronomie belehrt. (Belehrung nach §§ 42/43 IfSG)
b. Die Ausgabe Erfolg über Mehrweggeschirr. Nach Rückgabe wird dieses bei mindestens 60 Grad gereinigt und nur vollständig getrocknet wieder ausgeteilt.

4.6 Bühnenbereich
a. Zwischen den einzelnen Bands werden alle abwaschbaren Teile mit Desinfektionstüchern gereinigt.
b. Den Besucher*innen ist es untersagt den Bühnenbereich zu betreten.

5. Hygienemaßnamen
5.1 Mund-Nasen Schutz
a. Am Einlass werden alle Besucher*innen zur Husten- und Niesetikette belehrt. Außerdem erfolgt der Aushang der Husten- und Niesetikette.
b. Alle Besucher*innen sind in geschlossenen Räumlichkeiten verpflichtet, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Im Außenbereich sind die Gäst*innen und Mitarbeiter*innen vom Tragen eines medizinischen MNS befreit, sofern sie sich nicht in einer Gruppe von über 10 Personen befinden oder den
Mindestabstand von 1,5m einhalten können.
c. Um Mitbringen eines medizinischen MNS wird gebeten, ansonsten wird ein Vorrat zur Ausgabe vorgehalten.

5.2 Handhygiene und Sanitäranlagen
a. An Gelände- und Gebäudeeingängen, sowie den Sanitärbereichen und der Getränke- und Essensausgabe wird Handdesinfektionsmittel bereitgestellt.
b. Reinigung und Desinfektion der genutzten Toilettenanlagen, sowie der Waschbecken und Türgriffe werden zweimal täglich, während des Veranstaltungszeitraumes vorgenommen. Zur Übersicht wird es einen Reinigungs- und Desinfektionsplan für die Mitarbeiter*innen geben.
c. Im Sanitärbereich wird hautschonende Seife bereitgestellt. Zum Abtrocknen werden ausschließlich Einweg-Papierhandtücher verwendet.
d. Anleitungen zur Handhygiene werden als Piktograme an den Sanitäranlagen ausgehängt.

5.3 Raumbelüftung
Der genutzte Innenbereich werden solange sie in Benutzung sind aller 50 Minuten für mindestens 10 Minuten gelüftet.

6. Maßnahmen zur Kontaktnachverfolgung
Die notwendigen Daten zur Kontaktverfolgung (Name/Adresse/Telefon/Email) erfolgt über die den personenbezogenen Ticketvorverkauf. Noch fehlende Daten werden am Einlass ergänzt.

7. Umgang mit Verdachtsfällen
Personen mit für Covid-19 typischen Symptomen wird die Teilnahme untersagt, sofern auch der vor Ortdurchgeführte Test positiv ausfällt und werden ggf. von der Veranstaltung verwiesen.

8. Unterweisung der Mitarbeiter*innen
a. Alle Mitarbeiter*innen werden vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit über das Hygienekonzept und den getroffenen Maßnahmen unterrichtet. Durch ihre Unterschrift
verpflichten sich alle Mitarbeiter*innen zur
Einhaltung des Hygienekonzepts.
b. Außerdem müssen alle Mitarbeiter*innen täglich per Unterschrift bestätigen, dass sie keine Symptome aufweisen. Es wird ihnen täglich ein Schnelltest bereit gestellt.